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   BFH, 13.11.1984 - VII R 21/81   

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https://dejure.org/1984,15187
BFH, 13.11.1984 - VII R 21/81 (https://dejure.org/1984,15187)
BFH, Entscheidung vom 13.11.1984 - VII R 21/81 (https://dejure.org/1984,15187)
BFH, Entscheidung vom 13. November 1984 - VII R 21/81 (https://dejure.org/1984,15187)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 142, 340
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 09.01.1996 - VII B 169/95
    Dabei setzte es sich ausführlich mit der Auslegung der in Betracht kommenden Gemeinschaftsvorschriften (VO Nr. 262/79 und VO Nr. 2661/85), den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 28. Juni 1979 Rs. 217/78 (EuGHE 1979, 2287) und vom 1. Oktober 1985 Rs. 125/83 (Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern -- ZfZ -- 1986, 213) sowie dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. November 1984 VII R 21/81 (BFHE 142, 340) auseinander und kam zu dem Ergebnis, daß sich die Klägerin nicht mit Erfolg darauf berufen könne, daß die für die Erhebung der ermäßigten WAB maßgebende Verarbeitungsfrist durch Art. 23 Abs. 2 VO Nr. 262/79 verlängert werde.

    Der Hinweis auf das Urteil des BFH in BFHE 142, 340, und das Urteil des EuGH in EuGHE 1979, 2287 reiche nicht aus.

  • BFH, 01.03.1988 - VII R 67/85

    Kauf von Butter von einem niederländischen Unternehmen - Erhöhung von

    Diese Regelung ist anwendbar, da vorgehendes Gemeinschaftsrecht fehlt und es sich bei den vom HZA erhobenen WAB, um deren Erstattung es geht, um Abschöpfungen handelt, auf die die Vorschriften für Zölle und damit auch die Vorschriften der AO 1977 anwendbar sind (vgl. Senatsurteil vom 13. November 1984 VII R 21/81, BFHE 142, 340, 342, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).
  • BFH, 05.06.1985 - VII R 98/82

    Erhebung von Währungsausgleichsbeträgen - Übermäßige zusätzliche Belastung durch

    Denn nur dieser war nach §§ 1, 2 AbG in Verbindung mit den für Zölle geltenden Vorschriften der Schuldner der Währungsausgleichsbeträge (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 13. November 1984 VII R 21/81, BFHE 142, 340, auf dessen Gründe verwiesen wird).
  • BFH, 05.03.1985 - VII R 122/82

    Voraussetzungen der Verpflichtung der Verwaltung zur Berichtigung

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 13. November 1984 VII R 21/81 (BFHE 142, 340) entschieden hat, sind die WAB Abschöpfungen i.S. des § 1 des Abschöpfungserhebungsgesetzes (AbG).
  • BFH, 13.11.1984 - VII R 45/81
    NVS: Der Zollbeteiligte ist Schuldner der Währungsausgleichsbeträge, die für aus einem EWG-Mitgliedstaat im Rahmen einer Verbilligungsaktion eingeführtes Butterfett wegen dessen zweckwidriger Verwendung nachzufordern sind (vgl. BFH-Urteil vom 13.11.1984 VII R 21/81).3.
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